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   ArbG München, 06.07.2010 - 17 Ca 17644/09   

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ArbG München, 06.07.2010 - 17 Ca 17644/09 (https://dejure.org/2010,52209)
ArbG München, Entscheidung vom 06.07.2010 - 17 Ca 17644/09 (https://dejure.org/2010,52209)
ArbG München, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - 17 Ca 17644/09 (https://dejure.org/2010,52209)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 16. Februar 2011 - 8 Sa 877/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, dem Kläger mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 in Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag den Abschluss eines Versorgungsvertrages mit dem vom Arbeitsgericht München im Urteil vom 6. Juli 2010 - 17 Ca 17644/09 - tenorierten Wortlaut mit der sprachlichen Maßgabe, dass sich das Angebot der Beklagten an einen Mitarbeiter und nicht an eine Mitarbeiterin richtet und mit folgenden inhaltlichen Änderungen anzubieten: In § 3 muss es anstelle von "Art. 56 Abs. 1 Satz 2 BayBG" "Art. 65 Abs. 1 BayBG", in § 4 Abs. 3 anstelle von "Art. 56 Abs. 5 BayBG" "Art. 64 BayBG", in § 5 Abs. 2 Buchst. c anstelle von "Art. 56 Abs. 1 Satz 3 und 4 BayBG sowie des Art. 59 BayBG" "Art. 65 Abs. 2 und Abs. 4 BayBG sowie des § 29 BeamtStG", in § 7 Abs. 4 anstelle von "§§ 1587 ff. BGB" "§ 1587 BGB" und in § 10 anstelle von "§ 1" "§ 1b" heißen.
  • LAG München, 16.02.2011 - 8 Sa 877/10

    Betriebliche Übung, Freiwilligkeitsvorbehalt

    für Recht erkannt: 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 06.07.2010 - 17 Ca 17644/09 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt: 1. Das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 06.07.2010, 17 Ca 17644/09, wird abgeändert.

  • FG München, 26.07.2016 - 6 K 1608/13

    Keine ermäßigte Besteuerung einer Entschädigung für den Wechsel in eine neue

    Auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts -BAG- vom 15.05.2012 3 AZR 610/11 BAGE 141, 222 ff. und die beiden vorinstanzlichen Urteile des Arbeitsgerichts München vom 06.07.2010, Az.: 17 CA 17644/09, Juris und des Landesarbeitsgericht München vom 16.02.2011, Az.: 8 Sa 877/10 werde Bezug genommen.
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